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PANAMERICANA

Zufällig beim stöbern im Internet gefunden . Ein sehr schöner Bericht über eine Tour mit dem Vito Marco Polo quer durch Süd- und Nordamerica . Kaum zu glauben, aber wahr und das ohne grosse Probleme, es geht wenn man nur will, RESPEKT           mehr hier

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RUSSPARTIKEL

Ein Bericht zum Russpartikelfilter des ADAC....hier klicken

KFZ-STEUER

Wer wissen will wieviel Steuern er ab 05.2005 Zahlen muss kann sich hier die Steuer für sein Fahrzeug berechen.....hier klicken

Emissionsorientierte KFZ-Steuer Wohnmobil

 Zulassungspflichtige Wohnmobile werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Die kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung dieser Fahrzeuggruppe gegenüber Pkw richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrsrecht. Die Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden.

Die KFZ-Steuer - Berechnung für Wohnmobile:

Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Strassen-Zulassungs-Ordnung...

a) mindestens der Schadstoffklasse S4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht

Preis /
200 Kg Zul.GG

Schadstoff- / Geräuschklasse

bis zu 2.000 kg

16,-- Euro

Details S4 siehe unten

über 2.000 kg

10,-- Euro

insgesamt jedoch nicht mehr als 800,-- Euro


b) der Schadstoffklasse S1, S2 oder S3 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht

Preis /
200 Kg Zul.GG

Schadstoff- / Geräuschklasse

bis zu 2.000 kg

24,-- Euro

Details S1 S2 S3 siehe unten

über 2.000 kg

10,-- Euro

insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro


c) die Voraussetzungen von a) oder b) nicht erfüllen, d. h. nicht schadstoffreduziert, von dem Gesamtgewicht

Preis /
200 Kg Zul.GG

bis zu 2.000 kg

40,-- Euro

über 2.000 kg bis zu 5.000 kg

10,-- Euro

über 5.000 kg bis zu 12.000 kg

15,-- Euro

über 12.000 kg

25,-- Euro

insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro


Alle Angaben ohne Gewähr.

Wohnmobil-Besteuerung im Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009:

Die Wohnmobile werden ab dem 01. Januar 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert.

Diese Staffelung sieht wie folgt aus:

Mindestens Schadstoffklasse

S4

(niedrigste Belastung)

Mindestens Schadstoffklasse

S1 bis S3

(mittlere Belastung)

Nicht schadstoffreduziert

 

(höchste Belastung)

übersicht über die KFZ - Steuer Einstufung für Wohnmobile:

Schadstoffklasse

Emissions-Schlüsselnummern

Wohnmobile bis 2800 kg zul.GG

Wohnmobile über 2800 kg zul.GG

Sonstige

00...10, 15, 17, 88, 98

00, 01, 02, 88, 98

S1

11...14, 16, 18...24, 28, 29, 34, 40, 77

10...12, 30...32, 40...43, 50...53

S2

25...27, 35, 41, 49, 50...52, 71

20...22, 33, 44, 54, 60, 61

S3

30, 31, 36, 37, 42, 44...48, 67...70, 72

34, 45, 55, 70, 71

S4

32, 33, 38, 39, 43, 53...66, 73

35, 80, 81

S5

74

83, 84

EEV

75

90, 91

Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Alle Angaben ohne Gewähr

alte Zulassungsbescheinigung

zl-alt

neue Zulassungsbescheinigung

zl-neu

Das gilt nun als Wohnmobil

 Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse “M” worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten
  • Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
  • Kochgelegenheit
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfern bar sein kann.
  • Wohnteil mit einer  Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der  Kochgelegenheit  als auch an der Spüle . 

Start des neuen Steuerschemas

 Für den Zeitraum 1.5.2005 bis 31.12.2005 gelten für Wohnmobile noch die bisherigen Systeme: Unter 2800 kg zul. GG Besteuerung wie Pkw nach Schadstoffklassen, Über 2.800 kg zul. GG nach Gewicht.
Steuerbescheide werden 1x jährlich verschickt, entsprechend dem Datum der Zulassung auf den derzeitigen Fahrzeughalter. Alle Bescheide, die voraussichtlich ab März 2007 verschickt  werden, dürften das neue Steuerschema zu Grunde legen. Im Steuerbescheid wird dann nicht nur die "neue" Steuer für die kommenden 12 Monate eingefordert, es erfolgt dann auch eine Korrektur für die zurückliegende Zeit bis 1.1.2006! Im Einzelfall kann diese auch eine erhebliche Nachzahlung zur Folge haben!

Fazit

Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen der Bundesländer fallen die Erhöhungen zwar deutlich moderater aus, für einige Wohnmobile wird die Steuer sogar sinken. Aber rund 211.000 Besitzer von Wohnmobilen ohne Schadstoffklasse (EURO 0) müssen mit Steuererhöhungen von bis zu 150 Prozent rechnen.