|
 |
|
|
Emissionsorientierte KFZ-Steuer Wohnmobil
Zulassungspflichtige Wohnmobile werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Die kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung dieser Fahrzeuggruppe gegenüber Pkw richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrsrecht. Die Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden.
|
|
 |
Die KFZ-Steuer - Berechnung für Wohnmobile:
Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Strassen-Zulassungs-Ordnung...
a) mindestens der Schadstoffklasse S4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
|
Preis / 200 Kg Zul.GG
|
Schadstoff- / Geräuschklasse
|
bis zu 2.000 kg
|
16,-- Euro
|
Details S4 siehe unten
|
über 2.000 kg
|
10,-- Euro
|
|
insgesamt jedoch nicht mehr als 800,-- Euro
|
b) der Schadstoffklasse S1, S2 oder S3 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
|
Preis / 200 Kg Zul.GG
|
Schadstoff- / Geräuschklasse
|
bis zu 2.000 kg
|
24,-- Euro
|
Details S1 S2 S3 siehe unten
|
über 2.000 kg
|
10,-- Euro
|
|
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro
|
c) die Voraussetzungen von a) oder b) nicht erfüllen, d. h. nicht schadstoffreduziert, von dem Gesamtgewicht
|
Preis / 200 Kg Zul.GG
|
|
bis zu 2.000 kg
|
40,-- Euro
|
|
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg
|
10,-- Euro
|
|
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg
|
15,-- Euro
|
|
über 12.000 kg
|
25,-- Euro
|
|
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000,-- Euro
|
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wohnmobil-Besteuerung im Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009:
Die Wohnmobile werden ab dem 01. Januar 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert.
|
 |
 |
 |
 |
|
Diese Staffelung sieht wie folgt aus:
Mindestens Schadstoffklasse
|
S4
|
(niedrigste Belastung)
|
Mindestens Schadstoffklasse
|
S1 bis S3
|
(mittlere Belastung)
|
Nicht schadstoffreduziert
|
Â
|
(höchste Belastung)
|
|
|
|
übersicht über die KFZ - Steuer Einstufung für Wohnmobile:
|
|
 |
|
|
Schadstoffklasse
|
Emissions-Schlüsselnummern
|
|
Wohnmobile bis 2800 kg zul.GG
|
Wohnmobile über 2800 kg zul.GG
|
Sonstige
|
00...10, 15, 17, 88, 98
|
00, 01, 02, 88, 98
|
S1
|
11...14, 16, 18...24, 28, 29, 34, 40, 77
|
10...12, 30...32, 40...43, 50...53
|
S2
|
25...27, 35, 41, 49, 50...52, 71
|
20...22, 33, 44, 54, 60, 61
|
S3
|
30, 31, 36, 37, 42, 44...48, 67...70, 72
|
34, 45, 55, 70, 71
|
S4
|
32, 33, 38, 39, 43, 53...66, 73
|
35, 80, 81
|
S5
|
74
|
83, 84
|
EEV
|
75
|
90, 91
|
|
 |
|
|
Bitte Beachten! Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
|
|
 |
|
|
Das gilt nun als Wohnmobil

|
|
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse “M” worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:
- Tisch und Sitzgelegenheiten
- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
- Kochgelegenheit
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfern bar sein kann.
- Wohnteil mit einer Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle .
|
|
 |
|
|
Start des neuen Steuerschemas

|
Für den Zeitraum 1.5.2005 bis 31.12.2005 gelten für Wohnmobile noch die bisherigen Systeme: Unter 2800 kg zul. GG Besteuerung wie Pkw nach Schadstoffklassen, Über 2.800 kg zul. GG nach Gewicht. Steuerbescheide werden 1x jährlich verschickt, entsprechend dem Datum der Zulassung auf den derzeitigen Fahrzeughalter. Alle Bescheide, die voraussichtlich ab März 2007 verschickt werden, dürften das neue Steuerschema zu Grunde legen. Im Steuerbescheid wird dann nicht nur die "neue" Steuer für die kommenden 12 Monate eingefordert, es erfolgt dann auch eine Korrektur für die zurückliegende Zeit bis 1.1.2006! Im Einzelfall kann diese auch eine erhebliche Nachzahlung zur Folge haben!
|
|
 |
|
|
Fazit
Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen der Bundesländer fallen die Erhöhungen zwar deutlich moderater aus, für einige Wohnmobile wird die Steuer sogar sinken. Aber rund 211.000 Besitzer von Wohnmobilen ohne Schadstoffklasse (EURO 0) müssen mit Steuererhöhungen von bis zu 150 Prozent rechnen.
|
|
|